Projektförderung / Richtlinien vom 09. Oktober 2023
Die Projektförderung des Landesverbandes Jugend und Film Schleswig-Holstein versteht sich als Nachwuchsförderung und fördert Film- und Videoprojekte aus Schleswig-Holstein durch Mittel des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein und der Filmwerkstatt Kiel der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein im Rahmen der Festivalförderung.
Wegen der Begrenztheit der Fördermittel können nicht alle und nicht beliebig große Projekte gefördert werden. Ein einzelnes Projekt kann höchstens mit 2.000 EUR gefördert werden. Der LJF fördert keine Projekte, die bereits von der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, Filmwerkstatt Kiel, gefördert werden!
Jede(r) Antragsteller(in) darf pro Vergabetermin nur ein Projekt einreichen. Eine erneute Förderung erfolgt nur bei vollständigem Abschluss des vorher geförderten Projekts.
Ein bereits begonnenes Projekt (z. B. ein Nachdreh o. Ä.) kann nicht gefördert werden.
Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Jugendliche, die max. 27 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
Wir fördern keine Pflicht-Hochschulfilme (zum Beispiel Semesterarbeiten oder Abschlussfilme).
Der Antragsteller muß eine wesentliche, inhaltlich verantwortungsvolle Funktion beim eingereichten Projekt erfüllen. Junge Filmerinnen und Filmer sowie freie Projekte werden besonders berücksichtigt.
Bei speziellen Film- und Videoprojekten mit Kindern und Jugendlichen können auch Institutionen einen Antrag stellen. Über die Zulässigkeit dieses Antrages befindet der Vorstand des Landesverbandes Jugend und Film Schleswig-Holstein.
Wer wählt die Anträge aus?
Eine aus drei oder vier fachkundigen Personen bestehende Jury wählt aus den eingereichten Anträgen nach inhaltlich und formalen Kriterien die geeignetsten Projekte aus. Die Wahl der Jury erfolgt auf der Jahresmitgliederversammlung des LJF.
Wann sind Einreichtermine
Einreichtermine sind zur Zeit der 31. Mai und der 15. November eines Jahres. Später eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die Anträge sollen per E-Mail an ploeger@jugendundfilm.de eingereicht werden.
Wie muss der Antrag aussehen?
Die Anträge müssen folgendes enthalten:
- Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
Der Antrag ist durch den Antragsteller / die Antragstellerin, bei Minderjährigen durch die erziehungsberechtigte Person zu unterschreiben.
- Anlagen
- Projektgerechte Beschreibung von Inhalt und Form (z.B. Drehbuch, Treatment)
- Am Projekt mitwirkende Personen
- Genaue Kostenkalkulation
- Gerätemieten: Aufnahme und Nachbearbeitung Bild und Ton, Licht, Dolly, Schienen etc.
- Materialkosten: Verbrauchsmaterialien (keine SD-Karten)
- Requisiten (in Maßen)
- Fahrtkosten (in Maßen)
Nicht akzeptiert werden Geräteanschaffungen, dazu zählen auch SD-Karten, Reparaturkosten, Gagen, hohe Reisespesen, hohe Cateringkosten, Plakate und Werbematerial, Kopien.
Nachtragsfinanzierungen sind nicht möglich.
Nachweis der Fördermittel
Der Landesverband Jugend und Film Schleswig-Holstein verlangt einen Nachweis über die verwendeten Mittel!
Die Auszahlung des bewilligten Förderbetrags erfolgt in zwei Raten zu je 50 Prozent der Gesamtsumme: Die erste Rate kann auf Antrag nach Bewilligung angefordert werden (s.u.), die zweite Rate nach Fertigstellung des Films unter Vorlage der vollständigen Abrechnung der erhaltenen Mittel und den dazugehörigen Belegen.
Spätestens ein Jahr nach dem Bewilligungsbescheid muss dem Landesverband über die erhaltenen Fördermittel eine vollständige Abrechnung mit den dazugehörigen Belegen vorliegen. Ansonsten sind diese Fördergelder vom Empfänger zurück zu zahlen.
Sollte ein Projekt vorzeitig abgebrochen werden, so muss ebenfalls ein Verwendungsnachweis mit Belegen für die bisher erhaltenen Fördergelder vorgelegt werden. Eine 2. Rate wird dann nicht gezahlt. Bei Nichtvorlage müssen die erhaltenen Fördermittel zurückgezahlt werden.
Wie geht es weiter ?
Zunächst werdet ihr schriftlich benachrichtigt, ob euer Projekt gefördert wird oder nicht. Anschließend erhalten die zur Förderung ausgewählten Antragsteller(innen) vom Landesverband Jugend und Film ein Formblatt zugeschickt, mit dem dann das Geld (1. Rate) angefordert werden kann. Jetzt darf das Projekt offiziell begonnen werden, d.h. alle Rechnungen und Belege dürfen kein früheres Datum tragen. Die zweite Rate kann dann nach Fertigstellung des Films unter Vorlage der Abrechnung und Belege (siehe Nachweis der Fördermittel) angefordert werden. Das Projekt muss spätestens ein Jahr nach dem Bewilligungsbescheid abgeschlossen sein. Abweichungen von dieser Regelung sind nur in besonderen Fällen nach Absprache mit dem Vorstand des LJF möglich.
Der Film muss im Abspann den Hinweis erhalten „Gefördert mit Mitteln des Landesverbandes Jugend und Film Schleswig-Holstein“.
Das LJF-Logo in Schwarz/Weiß kann als TIF-Datei unter Antragsformular heruntergeladen werden.
Nach Fertigstellung des Films ist der/die Antragsteller(in) verpflichtet, den Film beim Jugend-Film-Fest Schleswig-Holstein einzureichen.
Der Landesverband Jugend und Film (LJF) ist berechtigt, von den geförderten Filmen Kopien anfertigen zu lassen. Die Kosten trägt dabei der LJF. Der LJF erwirbt mit diesen Kopien keine Eigentums- oder Verleihrechte an den Filmen, er hat aber das Recht, Kopien für einzelne Veranstaltungen einzusetzen.